1.Allgemeines 
Alle Mietartikel sind Eigentum von DALU. 
 
2. Vertragsabschluss 
Der Vertrag wird rechtskräftig, wenn der Mieter ein Angebot mit den angegebenen Mietartikel von DALU erhält und dieses schriftliche durch den Mieter und dem Vermieter bestätigt oder unterschrieben wird. Der Vertrag wird mit der Rückgabe der Artikel außer Kraft gesetzt. 


 
3. Mietpreise 
Der Mietpreis entspricht pro Artikel und pro Mieteinheit (5 Tage).  
Zusätzliche Liefer- und Abholpreise werden individuell nach Entfernung vom Vermieter festgelegt.  

Preisänderungen sind vorbehalten.  
 
4. Kaution 
Die Kaution wird individuell nach dem Warenwert berechnet. 
Die Kaution wird vollständig und bei unversehrter Rückgabe der Artikel dem Mieter zurückgezahlt. Die Zahlung, sowie die Rückzahlung der Kaution findet ausschließlich in bar statt. 

Der Vermieter ist im Falle einer Beschädigung eines Mietartikels durch den Mieter der berechtigt, den vollen Betrag bis zur Reparatur oder Neubeschaffung des beschädigten Artikels einzubehalten. Sollte der Vermieter dem Mieter eine Rechnung für den entstandenen Schaden stellen, kann die Kaution zur Verrechnung herangezogen werden.
 
5. Mietdauer 
Das Mietverhältnis beginnt 2 Tage vor der Veranstaltung und endet 2 Tage danach.  
Die Vermietung der Artikel erfolgt für einen Mindestmietzeitraum von 5 Tagen (entspricht einer Mieteinheit). 
Wenn gemietete Artikel vorzeitig oder unbenutzt zurückgegeben werden, gibt es keinen Anspruch auf Teilrückerstattung des Mietpreises. 
Wenn der Mieter die Mietgegenstände nicht fristgerecht zurückgeben kann, muss der Mieter den Vermieter spätestens ein Tag vor Ablauf der vereinbarten Mietdauer informieren.  
Für jeden darauffolgenden Tag ist der Vermieter berechtigt eine zusätzliche Miete in Höhe von 30% des Mietpreises in Rechnung zu stellen.  

Die Mietartikel können nach Terminvereinbarung Donnerstags abgeholt und müssen spätestens Montag zurückgebracht werden. 

 

6. Stornierung 
Der Mieter kann bis zum Tag der Veranstaltung vom Vertrag zurücktreten. 
Dies ist nur in schriftlicher Form zulässig (per Post oder per E-Mail).  
In diesem Fall ist der Mieter verpflichtet, Schadensersatz in folgender Höhe zu leisten: 
- bei Stornierung nach Vertragsschluss: 40 % der Miethöhe  
- bei Stornierung ab 6 Monate vor Mietbeginn: 50 % der Miethöhe 
- bei Stornierung ab 4 Monate vor Mietbeginn: 75 % der Miethöhe 
- bei Stornierung ab 2 Monate vor dem Mietbeginn: 100% der Miethöhe  

 

6.1 Kommt es zwischen dem Vermieter und Mieter zu einem Fullservice-Vertrag ist bei einer Stornierung durch den Mieter der volle Fullservice-Betrag fällig. Die zusätzlichen Kosten, werden prozentual nach Punkt 6. fällig. 

  

6.2 Die Tischdecken, Hussen, Servietten, Geschirr, Sonderanfertigungen, Blumen Arrangement, die in Auftrag des Mieters durch uns bestellt wurden, sind von der Stornierung ausgeschlossen. In diesem Fall ist der Mieter verpflichtet, Schadensersatz in voller Miethöhe zu leisten.  

 

7. Zahlungsbedingungen 

Bei Vertragsabschluss ist je nach Vereinbarung und Höhe des Mietbetrags innerhalb von 7 Tagen eine Anzahlung von 50 % der Mietgebühr auf das Bankkonto von Luisa Schimpf zu überweisen. 
Erfolgt die Anzahlung nicht fristgerecht, kann die Mietung der Artikel nicht gewährleistet werden. 
Die restlichen 50 % der Mietgebühr und weitere auftragsbezogene Kosten, wie Transportkosten, Auf- und Abbaukosten, etc., sind spätestens 21 Tage vor Eventbeginn fällig. Sollte keine Sonderregelung für eine Überweisung vereinbart sein, ist der komplette Betrag bei der Abholung in bar zu begleichen.

 

7.1. Die Kaution ist am Tag der Abholung in bar fällig. 

 

7.2. Als Zahlungseingang des Rechnungsbetrages gilt ausschließlich das Datum des Zahlungseingangs auf dem Konto von Luisa Schimpf. 

 

 

7.3. Luisa Schimpf ist berechtigt, die Auftragsdurchführung bei Zahlungsverzug zu verweigern, bis fällige Rechnungen und Mietsicherheiten vom Kunden vollständig gezahlt sind (Zurückbehaltungsrecht). 

 

7.4. Luisa Schimpf ist berechtigt, Nachforderungen zu stellen, wenn einzelne Kostenpositionen bei Erstellung der ersten Rechnungsstellung nicht bekannt waren. 

 

7.5. Wird der geschuldete Mietpreis nicht vereinbarungsgemäß gezahlt, ist der Vermieter berechtigt, die Mietsache wieder an sich zu nehmen. Ein Zurückbehaltungs- oder Aufrechnungsrecht des Mieters gegenüber der geschuldeten Miete besteht nur dann, wenn dem Mieter ein unbestrittener, ein rechtskräftig festgestellter oder ein Gegenanspruch aus dem zugrunde liegenden Mietvertrag zusteht. 

 

8. Dienstleistungsvertrag  

Kommt es zwischen dem Mieter und Vermieter zu einem Full- oder Half-Service-Vertrag ist die Pauschale für den Service sofort fällig. Alle weiteren Kosten werden individuell nach dem Wunsch des Mieters berechnet. 

 

8.1. Möchte der Mieter vom Vertrag zurücktreten, sind die vollen Kosten für den Full,- oder Half-Service in voller Höhe zu Leisten. Leihartikel werden pauschal, wie in Punkt 6. berechnet. 

 
9. Reinigung 
Der Mieter hat die Mietartikel sorgfältig zu behandeln. Die Reinigung der Artikel ist NICHT im Mietpreis enthalten. 

 

9. 1.Der Mieter verpflichtet sich, die Mietgegenstände sauber an den Vermieter zurückzugeben. Werden diese verschmutzt zurückgegeben, muss der Mieter für die entsprechenden Reinigungskosten aufkommen. Für die Reinigung werden Personalkosten in Höhe von 55,00€ pro Person und Stunde zzgl. MwSt. berechnet. 

 

9. 2. Textilien und Zelte müssen nach deren Benutzung dem Vermieter in trockenem Zustand zurückgegeben werden. 

 

9. 3. Erfolgt die Rückgabe des Mietgegenstandes nicht im beschriebenen Zustand, ist Luisa Schimpf berechtigt, diesen auf Kosten des Mieters wiederherzustellen. In Fällen extremer Verschmutzung oder Beschädigung behält sich der Vermieter folglich das Recht vor, die zusätzlichen Kosten dem Mieter nachträglich in Rechnung zu stellen. 

 

9. 4. Bei Verlust der Mietsache muss der Mieter Ersatz in Höhe des Wiederbeschaffungspreises leisten. Diese richten sich an folgende Sätze:  

Mietpreis mal vier. 

Reparaturkosten richten sich je nach Umfang der Beschädigung und werden mit 55,00€ Personalstunde zzgl. MwSt. für die Wiederherstellung berechnet, sowie den benötigten Materialkosten (Einkaufspreis). 

 

10. Nutzung, Haftung 
Die gemieteten Artikel sind nicht versichert.  
Der Mieter verpflichtet sich zu besonderer Sorgfalt im Umgang mit den Mietartikeln. 

 
10.1. Der Mieter haftet für Beschädigungen oder Verlust der Mietgegenstände bis zur vollständigen Rückgabe an den Vermieter. Er hat den Vermieter unverzüglich über etwaige Beschädigungen des Mietgegenstandes zu unterrichten. Das Gleiche gilt, wenn der Mietgegenstand gestohlen worden ist oder Dritte in irgendeiner Form Rechte an diesem Gegenstand geltend machen. 

 

10.2. Im Fall von Beschädigungen oder Verlust der Mietgegenstände durch Dritte haftet der Mieter.  

 

10.3. Auf Verlangen des Vermieters hat der Mieter Schadensersatzansprüche gegen Dritte an diesen abzutreten.

 

10.4. Im Fall von reparaturfähigen Beschädigungen hat der Mieter die Reparaturkosten an den Vermieter zu erstatten (Nr. 10.7.) 

 

10.5. Im Fall von nicht reparaturfähigen Beschädigungen oder Verlust haftet der Mieter mit dem Neuwert, auf Basis der Wiederbeschaffungskosten (Nr.10.7.) 

 

10.6. Bei Open-Air Veranstaltungen trägt der Mieter das Wetterrisiko. 

 

10.7. Der Mieter ist nicht berechtigt, ohne vorherige Zustimmung des Vermieters Veränderungen an den ihm überlassenen Mietgegenständen vorzunehmen. Vorhandene besondere Kennzeichen dürfen vom Mieter nicht entfernt werden. 

 

 

10.8. Die Mietgegenstände sind nicht versichert. Die Haftung geht auf den Mieter über, sobald dieser die Mietgegenstände in Empfang nimmt. Der Vermieter rät daher, den Mietgegenstand für die Dauer des Ereignisses einschließlich der Dauer des Auf- und Abbaus zu versichern. 

 

10.9. Kommt der Mieter trotz Fristsetzung gemäß § 326 BGB seiner Rückgabepflicht nicht nach, kann der Vermieter Schadensersatz in Höhe der Wiederbeschaffungskosten eines neuwertigen Mietgegenstandes gegen den Mieter geltend machen. Weitere Schadensersatzansprüche des Vermieters, die auf der vom Mieter zu verantwortende, verspätete Rückgabe beruhen, bleiben hiervon unberührt. 

 

11. Haftung Vermieter 

Der Vermieter ist von der Haftung für direkte oder indirekte Schäden, die im Zusammenhang mit der Benutzung des Mietgegenstands durch den Mieter, durch vom Vermieter oder Mieter beauftragte Dritte, durch Fehler und/oder Mängel jedweder Art am Mietgegenstand oder durch andere dem Vermieter zuzuschreibende Ursachen befreit. Ausgenommen, der Schaden wurde durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit des Vermieters verursacht. In diesem Fall bleibt die Haftung des Vermieters auf einen Betrag gleich dem vereinbarten Mietpreis beschränkt. 

 

 

11.1. Verletzungsschäden, Betriebsschäden und/oder Schäden auf Grund entgangenen Gewinns sind von unserer Haftung vollständig ausgeschlossen. 

 

11.2. Der Vermieter haftet nicht in Fällen von höherer Gewalt. 

 

11.3. Zeigt sich bei der Inbetriebnahme der Mietsache oder während der Dauer des Betriebes ein Mangel, den der Vermieter zu vertreten hat, behält sich der Vermieter das Recht zur Nachbesserung vor. Kann der Mangel durch den Vermieter nicht behoben werden und macht der Mangel eine Nutzung des Mietgegenstandes unmöglich, so wird die Miete maximal in Höhe des Mietpreises für den mangelhaften Artikel gemindert. 

 
12. Lieferung 
Eine Lieferung der Mietartikel erfolgt nur nach Vereinbarung. 
Bei der Lieferung und Abholung der Mietartikel hat der Mieter dafür Sorge zu tragen, dass er selbst oder eine von ihm bevollmächtigte Person die Ware in Empfang nimmt.  
Bei der Übernahme der Artikel an dem Mieter beginnt die Haftung des Mieters. 
Bei Abholung der Mietartikel müssen die Mietartikel vollständig, sortiert und sauber bereitgestellt werden. 

Die Anlieferung und Abholung beinhalten keinen Auf- und Abbau des Mobiliars, Geschirr, Papeterie, Gastgeschenke usw. Für Aufbau und Abbau durch den Vermieter bedarf es der schriftlichen Vereinbarung. 

 

13. Konzeptschutz der Dekoration 

Sollte der Mieter in Zusammenarbeit mit dem Vermieter ein oder mehrere Dekorationskonzepte erstellen, ist es dem Mieter nicht gestattet, Fotografien dieser Konzepte anzufertigen und an Dritte weiterzugeben. Dies umfasst sowohl die direkte Weitergabe von Bildmaterial als auch die Weitergabe von konzeptionellen Ideen oder Entwürfen. Der Vermieter behält sich das Recht vor, vom Mieter Schadenersatz wegen Verletzung des Konzeptschutzes zu fordern.

 

 

14. Änderungen 
Änderungen des Vertrages sind nur dann wirksam, sofern sie durch beide Parteien schriftlich vereinbart worden sind. 

 

 

 

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