Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Allgemeines
Alle Mietartikel sind Eigentum von DALU Hochzeits & Event Verleih.

2. Vertragsabschluss
Der Vertrag wird rechtskräftig, wenn der Mieter einen Mietvertrag mit den angegebenen Mietartikel von DALU Hochzeits & Event Verleih erhält und innerhalb von 7 Tagen eine Anzahlung von 50 % der Mietgebühr auf das Bankkonto von Luisa Schimpf überweist. Oder durch zwei übereinstimmende, mündliche/schriftliche Willenserklärungen durch den Mieter und dem Vermieter.
Der Vertrag wird mit der Rückgabe der Artikel außer Kraft gesetzt.

3. Mietpreise
Der Mietpreis entspricht pro Artikel und pro Mieteinheit (5 Tage). 
Zusätzliche Liefer- und Abholpreise werden individuell nach Entfernung vom Vermieter festgelegt. Preisänderungen sind vorbehalten. 

4. Kaution
Die Kaution wird individuell nach dem Warenwert berechnet.
Die Kaution wird vollständig und bei unversehrter Rückgabe der Artikel dem Mieter zurückgezahlt. Die Zahlung, sowie die Rückzahlung der Kaution findet ausschließlich in bar statt.

5. Mietdauer
Das Mietverhältnis beginnt 2 Tage vor der Veranstaltung und endet 2 Tage danach. 
Die Vermietung der Artikel erfolgt für einen Mindestmietzeitraum von 5 Tagen (entspricht einer Mieteinheit).
Wenn gemietete Artikel vorzeitig oder unbenutzt zurückgegeben werden, gibt es keinen Anspruch auf Teilrückerstattung des Mietpreises.
Wenn der Mieter die Mietgegenstände nicht fristgerecht zurückgeben kann, muss der Mieter den Vermieter spätestens ein Tag vor Ablauf der vereinbarten Mietdauer informieren. 
Für jeden darauffolgenden Tag ist der Vermieter berechtigt eine zusätzliche Miete in Höhe von 30% des Mietpreises in Rechnung zu stellen.

Die Mietartikel können nach Terminvereinbarung Donnerstag von 14:00 – 18:00 Uhr abgeholt und müssen Sonntag (je nach Vereinbarung) / Montag im Zeitraum von 13:00 – 18:00 Uhr zurückgebracht werden.

6. Stornierung
Der Mieter kann bis zum Tag der Veranstaltung vom Vertrag zurücktreten.
Dies ist nur in schriftlicher Form zulässig (per Post oder per Email). 
In diesem Fall ist der Mieter verpflichtet, Schadensersatz in folgender Höhe zu leisten:
- bei Stornierung nach Vertragsschluss: 40 % der Miethöhe 
- bei Stornierung ab 6 Monate vor Mietbeginn: 50 % der Miethöhe
- bei Stornierung ab 4 Monate vor Mietbeginn: 75 % der Miethöhe
- bei Stornierung ab 2 Monate vor dem Mietbeginn: 100% der Miethöhe 

6.1 Kommt es zwischen dem Vermieter und Mieter zu einem Fullservice-Vertrag ist durch die Stornierung des Mieters der volle Betrag vom Mietvertrag für den Fullservice zu leisten. Die Kosten, welche nach dem tatsächlichen Aufwand berechnet, und durch den Mieter bestätigt wurden, werden prozentual nach Punkt 6. fällig. 

6.2 Die Tischdecken, Servietten, Geschirr, sowie Waren (Blumen,etc.) die in Auftrag des Mieters durch uns bestellt wurden, sind von der Stornierung ausgeschlossen. In diesem Fall ist der Mieter verpflichtet, Schadensersatz in voller Miethöhe zu leisten. 

7. Zahlungsbedingungen

Bei Vertragsabschluss ist innerhalb von 7 Tagen eine Anzahlung von 50 % der Mietgebühr auf das Bankkonto von Luisa Schimpf zu überweisen.
Erfolgt die Anzahlung nicht fristgerecht, kann die Mietung der Artikel nicht gewährleistet werden.
Die restlichen 50 % der Mietgebühr und weitere auftragsbezogene Kosten, wie Transportkosten, Auf- und Abbaukosten, etc., sind spätestens 21 Tage vor Eventbeginn fällig. 

7.1. Der Mietpreis ist in voller Höhe bei der Abholung in bar zu bezahlen.

7.2. Die Kaution ist am Tag der Abholung in bar fällig.

7.3. Als Zahlungseingang des Rechnungsbetrages gilt ausschließlich das Datum des Zahlungseingangs auf dem Konto von Luisa Schimpf.

7.4. Luisa Schimpf ist berechtigt, die Auftragsdurchführung bei Zahlungsverzug zu verweigern, bis fällige Rechnungen und Mietsicherheiten vom Kunden vollständig gezahlt sind (Zurückbehaltungsrecht).

7.5. Luisa Schimpf ist berechtigt, Nachforderungen zu stellen, wenn einzelne Kostenpositionen bei Erstellung der ersten Rechnungsstellung nicht bekannt waren.

7.6. Wird der geschuldete Mietpreis nicht vereinbarungsgemäß gezahlt, ist der Vermieter berechtigt, die Mietsache wieder an sich zu nehmen. Ein Zurückbehaltungs- oder Aufrechnungsrecht des Mieters gegenüber der geschuldeten Miete besteht nur dann, wenn dem Mieter ein unbestrittener, ein rechtskräftig festgestellter oder ein Gegenanspruch aus dem zugrunde liegenden Mietvertrag zusteht.

8. Fullservice / Konzeptplanung / Beratung

8.1. Kommt es zwischen dem Mieter und Vermieter zu einem Fullservice-Vertrag ist die Planungspauschale vom Vertrag sofort fällig. Alle weiteren Kosten werden individuell nach dem Wunsch des Mieters berechnet.

8.2. Kommt der Mieter im Showroom des Vermieters vorbei und möchte gemeinsam ein Dekorationskonzept zum selbst dekorieren gestalten und das Florale Design mit Ihm besprechen.

8.3. Kommt der Mieter bei dem Vermieter vorbei und möchte sich Dekoration im Showroom anschauen oder beraten lassen. Kommt daraufhin zu einer Buchung von Leihartikel ist der Besuch kostenfrei. Sollte der Mieter sich gegen eine Mietung entscheiden wird Ihm eine Aufwandspauschale von 50,00 € pro angefangene Stunde in Rechnung gestellt.

8.4. Möchte der Mieter vom Vertrag zurücktreten, ist der Punkt 8.2. und 8.3. wegen Aufwand durch den Vermieter in voller Höhe zu Leisten. Leihartikel werden pauschal, wie in Punkt 6. berechnet.


9. Reinigung
Der Mieter hat die Mietartikel sorgfältig zu behandeln. Die Reinigung einiger Artikel ist in dem Mietpreis enthalten (siehe Angebot/Rechnung).
Bei extremen Verschmutzungen, Wachsflecken, Löchern und Brandlöchern in der Deko ist der Vermieter berechtigt, extra anfallende Kosten dem Mieter nachträglich in Rechnung zu stellen. 

10. Nutzung, Haftung
Die gemieteten Artikel sind nicht versichert. 
Der Mieter verpflichtet sich zu besonderer Sorgfalt im Umgang mit den Mietartikeln.
Bei der Übernahme der Artikel an dem Mieter beginnt die Haftung des Mieters.
Der Mieter haftet während der Mietdauer für den Verlust, Beschädigung, Bruch oder Diebstahl der verliehenen Artikel. 
Der Mieter ist verpflichtet, sich bei Erhalt der Artikel vor Ort über die Unversehrtheit der Gegenstände zu vergewissern und ggf. Mängel und Fehler dem Vermieter sofort zu melden.
Fehlende oder beschädigte Mietgegenstände werden dem Mieter in Rechnung gestellt.


11. Lieferung
Eine Lieferung der Mietartikel erfolgt nur nach Vereinbarung.
Bei der Lieferung und Abholung der Mietartikel hat der Mieter dafür Sorge zu tragen, dass er selbst oder eine von ihm bevollmächtigte Person die Ware in Empfang nimmt. 
Bei der Übernahme der Artikel an dem Mieter beginnt die Haftung des Mieters.
Bei Abholung der Mietartikel müssen die Mietartikel vollständig, sortiert und sauber bereitgestellt werden.

Die Anlieferung und Abholung beinhalten keinen Auf- und Abbau des Mobiliars. Für Aufbau und Abbau durch den Vermieter bedarf es der schriftlichen Vereinbarung.

12. Konzeptschutz der Dekoration

Kommt der Mieter bei dem Vermieter vorbei und gestalte mit ihm zusammen ein oder mehrere Dekorationskonzepte ist es dem Mieter untersagt hiervon Bilder zu machen und an andere Dienstleister weiterzugeben.


13. Änderungen
Änderungen des Vertrages sind nur dann wirksam, sofern sie durch beide Parteien schriftlich vereinbart worden sind.

 

 

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